Notariat
Für bestimmte Geschäfte ist vom Gesetz eine Beurkundung oder Beglaubigung vorgesehen. Dies gilt vor allem für Geschäfte im Immobilienrecht (Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge u.a.), Handels- und Gesellschaftsrecht (GmbH-Gründungen, Handelsregisteranmeldungen u.a.), Erbrecht (Testamente, Erbverträge u.a.) und Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten u.a.).
Wir sind ein großes Notariat und können Sie daher in allen notariellen Bereichen und Belangen unterstützen und beraten.
Wir beurkunden auch in englischer Sprache, mit Unterstützung eines Dolmetschers auch in jeder anderen Sprache.
Ein besonderes Anliegen ist uns der sachgerechte und zügige Vollzug der Urkunden. Mit uns arbeiten hieran viele erfahrene Notarfachangestellte, mit denen Sie jederzeit auch in direkten Kontakt treten können.
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Ein besonderes Anliegen ist uns der sachgerechte und zügige Vollzug der Urkunden. Mit uns arbeiten hieran viele erfahrene Notarfachangestellte, mit denen Sie jederzeit auch in direkten Kontakt treten können.